UN-Kinderrechtskonvention / Prinzipien des DKSB
Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes, kurz UN-Kinderrechtskonvention, wurde am 20. November 1989 von der UN-Generalversammlung angenommen. Beim Weltkindergipfel vom 29. bis 30. September 1990 in New York verpflichteten sich die Regierungsvertreter aus der ganzen Welt zur Anerkennung der Konvention.
Der Kinderrechtskonvention sind mehr Staaten beigetreten als allen anderen UN-Konventionen, nämlich alle mit Ausnahme der USA und Somalia.
Im Originaltext braucht es dazu 54 Artikel in sehr komplizierter und sicher nicht kindgerechter Sprache. Die UNICEF, die Kinderrechtsorganisation der UNO, fasst den 20 Seiten langen Text in zehn Grundrechten zusammen:
- das Recht auf Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung unabhängig von Religion, Herkunft und Geschlecht
- das Recht auf einen Namen und eine Staatszugehörigkeit
- das Recht auf Gesundheit
- das Recht auf Bildung und Ausbildung
- das Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung
- das Recht, sich zu informieren, sich mitzuteilen, gehört zu werden und sich zu versammeln
- das Recht auf eine Privatsphäre und eine gewaltfreie Erziehung im Sinne der Gleichberechtigung und des Friedens
- das Recht auf sofortige Hilfe in Katastrophen und Notlagen und auf Schutz vor Grausamkeit, Vernachlässigung, Ausnutzung und Verfolgung
- das Recht auf eine Familie, elterliche Fürsorge und ein sicheres Zuhause
- das Recht auf Betreuung bei Behinderung
In der Praxis heißt das, die Kinder haben das Recht, in einer sicheren Umgebung ohne Diskriminierung zu leben. Sie haben das Recht auf Zugang zu sauberem Wasser, Nahrung, medizinischer Versorgung, Ausbildung und auf Mitsprache bei Entscheidungen, die ihr Wohlergehen betreffen.
Diese Grundrechte der Kinder zu vertreten, hat sich auch der Kreisverband Ansbach e.V. zur Aufgabe gemacht.
Darüber hinaus ist der Verein überparteilich und überkonfessionell. Ebenso sind die Mitglieder des Vereins zur Verschwiegenheit in Angelegenheiten verpflichtet, die ihnen über fremde Verhältnisse bekannt werden.